Berichte aus Sitzungen der Aufarbeitungskommission der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Im Sinne der Transparenz des Handelns der Aufarbeitungskommission finden Sie nachfolgend die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der einzelnen Sitzungen.
Sitzung vom 15. Mai 2025
Vom Generalvikar ist die Genehmigung gekommen, dass der diözesane Datenschutzbeauftragte auch für den Bereich der AK als betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt wird. Vgl. Beschluss vom 10. April 2025.
Der Betroffenenvertreter berichtet, dass im Zuständigkeitsbereich der UAK München – Freising ein sogenanntes Glaubhaftigkeitsgutachten für einen UKA-Antrag angefordert wurde. Die AK-DRS sieht dieses Vorgehen sehr kritisch, da solche Gutachten ihren Platz im Bereich des staatlichen Strafverfahrens haben. In UKA-Verfahren auf Anerkennungsleistung hingegen wird eine Plausibilitätsprüfung gemacht.
Im zweiten Teil der Sitzung sind Vertreter des Priesterrates zu Gast. Die AK möchte gerne wissen, wie aus Sicht der Priestervertreter die Aufarbeitung wahrgenommen werde. Dabei kommt zur Sprache, dass durch die Vielzahl an Kommissionen und Studien immer wieder das Thema hochkomme und „die Kirche“ verantwortlich gemacht werde. Ein Teilnehmer berichtet, dass die Präventionsschulungen sehr positiv aufgenommen wurden, da sie auch Handlungsperspektiven für schwierige Situationen böten und darum sehr positiv betrachtet würden. Sein persönlicher Eindruck sei, dass oft dann Bewegung in Sachen kam, wenn Fachpersonal von außerhalb der Kirche mit eingebunden wurde und werde. Beide Priester berichten, dass es heute eine viel größere Sensibilität gebe, dies habe sowohl negative („Generalverdacht“ gegen Priester) als auch positive Auswirkungen. Sie loben die Arbeit der AK-DRS und die ausgewogene Zusammensetzung mit Expertise von außerhalb der Kirche.
Sitzung vom 10. April 2025
Der Generalvikar hatte die AK-DRS darauf hingewiesen, dass laut „Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschland“ jede UAK selbst für den Datenschutz verantwortlich ist. Gleichzeitig bot er an, dass die AK-DRS den diözesanen Datenschutzbeauftragten auch für ihren Bereich benennen könne. Die AK-DRS beschließt, diese Option anzunehmen.
Der Jahresbericht 2024 wurde am 25.03.2025 an die UBSKM und Diözesanbischof Dr. Klaus Krämer vorgelegt. Am Folgetag wurde er an weitere Personen, u.a. Missbrauchsbeauftragte (Bischöfe) der DBK, Altbischof Dr. Fürst u.a.) und die diözesanen Gremien durch die Geschäftsstelle versandt. Außerdem wurde er auf der Webseite veröffentlicht und die Belegexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek und die Landesbibliotheken verschickt.
Die dpa hatte eine kurze Meldung erstellt, die Zahlen des Kapitel 5.6 rezipierte. Diese wurde von mehreren großen deutschlandweiten Medien rezipiert. Eine erweiterte Meldung von Norbert Demuth / kna erschien in wenigen katholischen und regionalen Medien. Im Vergleich zum Vorjahr hat der Bericht damit deutlich weniger Resonanz erfahren, auch direkte Rückmeldungen an die Geschäftsstelle kamen nur vereinzelt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung werden die Sitzungstermine für das zweite Halbjahr, sowie noch einige Zeitzeugen- und Gremiengespräche festgelegt.
Sitzung vom 13. März 2025
Die heutige Sitzung ist geprägt von praktischen Fragen, betreffend Satz, Druck und Versand des Jahresberichtes 2024, der bald erscheinen soll.
Die virtuellen Arbeitsplätze als Ersatz für die iPads wurden eingerichtet und in der vorvergangenen Woche alle Mitglieder darauf eingewiesen. Dazu werden ebenfalls praktische Fragen geklärt, die überwiegend mit der Auswertung der Voruntersuchungsakten zusammenhängen.
Zum Beschluss der vergangenen Sitzung, sich dem Vorschlag der UAK München-Freising anzuschließen, dass das UKA-Verfahren geändert werden muss, ist ein Schreiben mit Anmerkungen an die genannte UAK versandt worden.
Sitzung vom 13. Februar 2025
Ein zweites Mal widmet sich die AK-DRS vorwiegend der Redaktion des Jahresberichtes. Alle Beiträge sind verfasst und ein Entwurf erstellt worden. Die neuen Beiträge und Korrekturen der bereits genehmigten Teile werden beschlossen. Außerdem wird der Zeitplan besprochen, wann die Veröffentlichung und Übersendung laut Ziff. 4.1. GE bzw. §7 des Statuts geplant ist.
Ein paar Zeitzeugengespräche haben parallel zur Aktenauswertung stattgefunden und weitere Termine sind festzulegen.
Außerdem werden heute die Beschlüsse von der letzten Sitzung nachgeholt, da beide Betroffenenvertreter anwesend sind. Die AK-DRS beschließt, ein Schreiben der UAK München-Freising an die UKA zu unterstützen, welches Erleichterungen für die Betroffenen bei der Antragstellung von Anerkennungsleistungen fordert.
Die Betroffenenvertreter berichten von einem Treffen mit speziell ausgebildeten Männern, die Priester begleiten, nachdem sie kirchenrechtlich als Täter verurteilt wurden und haben dieses Team als sehr positiv erlebt.
Sitzung vom 30. Januar 2025
In dieser Sitzung ist fast ausschließlich die Redaktion des Jahresberichtes Thema. Dabei werden sowohl Formalia (Aufbau, Gliederung, Formulierungen, Anhänge u.a.) als auch Inhalte (Themen, Datenschutzfragen, Verweise auf vorige Berichte) besprochen.
Ein paar Termine und Eingänge werden besprochen, so auch der Vorschlag einer anderen UAK, die Ordnung für die Verfahren zur Anerkennung des Leids zu ändern. Die AK-DRS ist heute zum ersten Mal nicht beschlussfähig, da sich beide Betroffenenvertreter abgemeldet hatten. Darum werden Beschlüsse auf die nächste Sitzung verschoben.
Sitzung vom 20. Januar 2025
Der neue Diözesanbischof Dr. Klaus Krämer lädt heute die Aufarbeitungskommission zu einem Treffen in Präsenz. Ebenfalls anwesend ist auch der wiederernannte Generalvikar Dr. Clemens Stroppel.
Die Aufarbeitungskommission lobt die bisherige gute Zusammenarbeit und dass der Diözesanbischof bereits seine Wertschätzung für die bisherige unabhängige Arbeit der AK-DRS ausgedrückt hat. Sie berichtet von den aktuellen Auswertungen und den Vorarbeiten zum Jahresbericht 2024.
Bischof Dr. Krämer sichert auch für die Zukunft seine volle Unterstützung für die notwendige Arbeit zu.
Es wird der Zeitplan für den aktuellen Jahresbericht 2024 besprochen. Er soll wie in den vergangenen Jahren im März vorgelegt werden. Außerdem wird thematisiert, dass die Jahresberichte nicht als vorläufig wahrgenommen und von der Öffentlichkeit stark bewertet werden.
Sitzung vom 12. Dezember 2024
Heute werden einige Veranstaltungen besprochen, wo die AK-DRS Gast war: Die Bischofsweihe des neuen Diözesanbischofs Dr. Klaus Krämer wurde öffentlich vor dem Bischofshaus gefeiert und war sehr gut besucht. Im Bischöflichen Ordinariat haben Mitglieder der AK-DRS ihre Arbeit vorgestellt. Auch im Diözesanrat war sie zu einem Termin in Präsenz Gast. Der Jahresplan 2025 wird beschlossen und weitere anstehende Termine festgelegt.
Im zweiten Teil der Sitzung sind Mitglieder des Präventionsnetzwerkes der Diözese zu Gast und es entsteht ein reger Austausch über bestehende Präventionskonzepte. Die Leiterin der Stabsstelle Prävention berichtet, dass seit Bestehen der Vorgaben seit fünf Jahren mittels Schulungen ca. 17.000 Mitarbeitende erreicht wurden, die wenigstens eine Basis-Fortbildung erhielten. Seit Kurzem sind diese zusätzlich auch mittels E-Learning möglich.
Die Caritas muss überall dort, wo Leistungen der Sozialgesetzgebung (Jugendhilfe, Behindertenhilfe usw.) erbracht werden, nicht nur bischöfliche, sondern auch staatliche Vorgaben umsetzen, sodass dort Prävention von sexuellem Missbrauch in die vom Staat geforderte Gewaltschutzprävention mit eingearbeitet wurde.
Sitzung vom 14. November 2024
In dieser Sitzung geht es um viele praktische Fragen. Die Bischofsweihe von Dr. Klaus Krämer steht an und zeitnah wird er auch die AK-DRS zu einem Termin bitten. Außerdem laufen die Ernennungen auf drei Jahre zum Ende des Monats ab und sind erneut ausgeprochen worden.
Für die nun begonnene Auswertung der Voruntersuchungsakten sind ebenfalls praktische Fragen bei der Übertragung in die Tabellen zu klären. Für den Jahresbericht 2024 wird eine Gliederung beschlossen, die sich an den beiden bisherigen Berichten orientiert.
Wie immer sind auch Termine abzusprechen und Zeitzeugengespräche laufen parallel zu anderen Arbeiten weiter. Darüber wird berichtet. Außerdem ist heute die Kommission sexueller Missbrauch Gast in der online-Sitzung und man tauscht sich über das vergangene Jahr aus. Dabei können auch Verständnisfragen der AK-DRS zu den Voruntersuchungsakten geklärt werden, z.B. über Aufbau der Akten und Änderungen der Aktenführung im Lauf der Jahre.
Sitzung vom 17. Oktober 2024
Wesentlicher Inhalte der heutigen Sitzung ist die Nachbesprechung der Sitzung der Vorsitzenden der 23 Aufarbeitungskommissionen und der Fachtagung zur Zwischenevaluation der Aufarbeitung mit der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung (UBSKM) und den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Dieser (Missbrauchsbeauftragter der DBK) und Erzbischof Burger (stellvertretender Missbrauchsbeauftragter der DBK) am 7./8.10.24 in Frankfurt / Main.
Auf der Fachtagung waren als Referenten zu Gast:
Pater Hans Zollner SJ aus Rom, der über Grundlagen der Aufarbeitung, Prävention und Intervention weltweit berichtete,
Frau Klasnic aus Österreich, die die dortige bundesweite Klasnic-Kommission für Anerkennungsleistungen führt und über Strukturen im Nachbarland berichtete.
Immer wieder wurden auch auf der Tagung Forderungen von Betroffenenvertretern laut, das Verfahren der UKA zu ändern (transparente Verfahren, Begründung der Entscheidungen, zeitnahe Entscheidung u.a.) und in Zivilverfahren auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Diese Themen zogen sich auch durch den zweiten Teil der Sitzung der Aufarbeitungskommission, an der die Vertreter des Betroffenenbeirates der Diözese teilnahmen. Diese berichteten außerdem vom Betroffenentag der Diözese am 5. Oktober, wo auch ältere Betroffene teilgenommen hatten.
In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, wie man Menschen erreichen kann, die „aus dem System gefallen“ sind, etwa weil sie arbeits- oder wohnungslos seien, in Alten- oder Pflegeheimen lebten oder sonst soziale Schwierigkeiten hätten, z. B. aufgrund von Substanzabhängigkeiten.
AK-DRS und Betroffenenbeirat waren sich einig, dass hier neue Wege überlegt werden müssen, um solchen Betroffenen, die im Leben ohnehin schon große Schwierigkeiten haben, einen niederschwelligen Zugang zu Hilfen zu ermöglichen.
Ferner wurden die Termine der Sitzungen der Aufarbeitungskommission im 1. Halbjahr 2025 und der Termin der Klausursitzung festgelegt sowie beschlossen, zu versuchen, mit der Glaubenskongregation in Rom Kontakt aufzunehmen.
Sitzung vom 19. September 2024
Mehrere Vorschläge der UAK München-Freising für die DBK-Fachtagung werden besprochen, sowie die Inhalte und vorzubereitende Themen für die Sitzung der Vorsitzenden der UAKen und die Fachtagung zur Evaluation der Generellen Erklärung in Frankfurt am 7./8. Oktober.
Die Auswertung der Digitalisate geht in die konkrete Planung, die notwendigen Vorarbeiten sind fast abgeschlossen und bis Ende September 2024 soll alles Notwendige vorhanden sein. Erste Erfahrungen der Aktenauswertung der digitalisierten Vorermittlungsakten werden ausgetauscht.
Ergebnisse eines Zeitzeugengesprächs werden beraten und weitere Zeitzeugengespräche vorbereitet. An weiteren Terminen werden Vorschläge für die Sitzungen im 1. Halbjahr 2025 gemacht.
Sitzung vom 29. August 2024
In dieser Sitzung geht es um einen Fragebogen zur Evaluation, den die DBK / UBSKM an alle UAKen zur Zwischenevaluation der Aufarbeitung verschickt hatte. Die Tagung, die zu diesem Zweck im Oktober stattfinden wird, wirft auch mit organisatorischen und inhaltlichen Fragen schon ihre Schatten voraus.
Eine kirchliche Institution hat sich an die Diözese gewandt und um ein Gespräch gebeten. Hintergrund ist die nach unserem letzten Jahresbericht entstandene Debatte um Benennung von Institutionen nach verstorbenen Diözesanbischöfen. Einige Fälle von Vertuschung fallen in die Amtszeit des Namensgebers.
Die UAK München-Freising wird einen Aufruf an die UKA richten, der die Arbeitsweise kritisiert und mehr Transparenz fordert. Unsere AK wird sich diesem anschließen, auch unter Verweis auf einen eigenen, bereits am 16.03.2023 an die DBK gerichteten Beschluss ähnlichen Inhaltes.
Ein weiterer Beschluss wird bezüglich der Vorgehensweise und Hilfsmittel der Aktenauswertung der Vorermittlungsakten sowie zur Zeittafel dazu gefasst. Zur quantitativen Auswertung der Zeitzeugengespräche, zusätzlich zur qualitativ-beschreibenden, werden die erfolgten Gespräche nach Stichworten wie u.a. „Vertuschung“, „Betroffenenperspektive“„Meldeweg“, „Zuständigkeit“ und Täternamen ausgewertet werden, um daraus z. B. Parallelen oder Unterschiede in Strukturen in den verschiedenen Amtszeiten der Bischöfe zu finden.
Sonstige Termine sind in den nächsten Monaten weitere Zeitzeugengespräche sowie die regelmäßigen Austauschgespräche mit KsM, Betroffenenbeirat und dem Netzwerk Prävention.
Zu den getroffenen Beschlüssen gelangen Sie über die farbig unterlegten Stellen im Text bzw <hier>.
Sitzung vom 11. Juli 2024
Die Juli-Sitzung wird in Präsenz in einem Tagungsraum des Bischöflichen Ordinariates (BO) abgehalten. Eigentlich hatte die AK-DRS auf die Übergabe der notwendigen Hardware für die Auswertung der digitalen Voruntersuchungsakten durch die IT-Abteilung des BO gehofft, aber dies war offensichtlich nicht realisierbar gewesen. Trotzdem wurde die geplante Auswertung bezüglich des weiteren Vorgehens besprochen und auch das Handwerkszeug in Form von Auswertungstabellen.
Der Doppelhaushalt 2025 / 2026 sowie der Bericht zum vergangenen Doppelhaushalt 2023 / 2024 wird kritisch diskutiert und eine Rückmeldung dazu an die zuständige Stabsstelle verfasst.
Es wird besprochen, ob und wie die Zeitzeugengespräche, aus denen ja schon Erkenntnisse über Strukturen und Umgang mit Missbrauchsmeldungen gewonnen und in den Jahresberichten veröffentlicht werden konnten, zusätzlich quantitativ ausgewertet wurden, da eine qualitative Auswertung immer schwierig in „harte Fakten“ zu fassen ist.
Außerdem werden wie in fast jeder Sitzung Zeitzeugengespräche terminiert und es werden noch ausstehende Treffen mit anderen diözesanen Gremien für die zweite Jahreshälfte eingeplant.
Sitzung vom 13. Juni 2024
Heute wird über den Entwurf des nächsten Doppelhaushaltes (2025 / 2026) gesprochen, der vom Bischöflichen Ordinariat zur Kenntnis an die AK-DRS gegeben wurde. Die Geschäftsführerin erinnert daran, dass einige Ernennungen der Mitglieder nach drei Jahren auslaufen. Sie wird sich um die Folgeernennung kümmern.
Aus zwei Anfragen an die AK-DRS wird deutlich, dass immer wieder auch geistlicher Missbrauch geschieht. Dabei verschwimmen oft die Grenzen, wenn dieser sexuelle Handlungen vorbereitet, da auch volljährige Personen betroffen sind.
Die Vorermittlungsakten sind nun digitalisiert und es wird besprochen, wie die konkrete Auswertung in drei Teams zu je zwei Mitgliedern vorgenommen wird. Die Planungen sollen so zügig wie möglich vorangehen, auch die notwendige IT-Ausstattung wird besprochen. Als Zeitraum werden die beiden kommenden Halbjahre eingeplant.
Nächste Termine sind die Fachtagung „Wie an Missbrauch erinnern?“ in Essen, an der die Geschäftsführerin teilnehmen wird, sowie die Fachtagung aller UAKen und Betroffenenbeiräte mit der UBSKM in Frankfurt zur „Halbzeit“ der laut GE vorgesehenen Aufarbeitung.
Sitzung vom 16. Mai 2024
Diesen Monats werden auch noch Reaktionen auf den Jahresbericht besprochen. Einige Zeitzeugen haben sich mit Rückfragen an die AK gewandt. Dabei wurde sehr deutlich, dass der Jahresbericht in der Außenwahrnehmung als abschließende Bewertung wahrgenommen wird, während er intern einfach als Rechenschaftsbericht im Sinne der Gemeinsamen Erklärung betrachtet wird, der die Arbeit des vergangenen Jahres beschreibt. Die Anfragen werden alle in einem persönlichen Schreiben beantwortet werden.
Da im Zusammenhang mit dem Jahresbericht auch vermehrt Anfragen zu Beschuldigten und Betroffenen bei der Geschäftsstelle eingingen, wurde eine aktualisierte Zuordnung solcher Anfragen je nach Zuständigkeit zwischen KsM, AK-DRS und Stabsstelle Mediale Kommunikation (z.B. Presseanfragen) entworfen, die zwischen den drei Stellen abgestimmt wird.
Es kam vom Diözesanadministrator Dr. Stroppel das langersehnte Schreiben an die AK-DRS mit der Mitteilung, dass die Digitalisierung der Voruntersuchungsakten nun abgeschlossen sei. Die AK wird ein Dankesschreiben an den Diözesanadministrator richten. Damit steht in der nächsten Zeit vorrangig die Auswertung dieser Akten an.
Schließlich wurde über weitere Zeitzeugengespräche berichtet und anstehende Termine besprochen, darunter die Fachtagung zur „Halbzeit“ der Aufarbeitung, die von UBSKM und DBK im Oktober in Frankfurt / M. ausgerichtet wird.
Sitzung vom 11. April 2024
Zu Beginn der Sitzung ist der Leiter der IT-Abteilung des BO zu Gast. Er erläutert, welche Möglichkeiten der digitalen Ausstattung sinnvoll und datenschutzrechtlich unbedenklich sind. Die AK-DRS soll dadurch die Möglichkeit bekommen, die digitalisierten Voruntersuchungsakten zügig auszuwerten.
Nächster Punkt der Sitzung ist die erfolgte Veröffentlichung und der Versand des Jahresberichtes. Es gab umfangreiche Berichterstattungen in verschiedenen Medien, die Zwischenergebnisse des Berichtes, besonders aus der Zeit von Bischof Leiprecht, aufgegriffen haben.
Das Büro der Geschäftsführerin der AK-DRS wird künftig auch von der neu eingestellten Geschäftsführerin des Betroffenenbeirates hälftig genutzt werden. Der Umbau der notwendigen Hardware ist am Vormittag erfolgt.
Der Weggang von Friederike Maleki-Ömann zum 1. Mai aus der Geschäftsstelle der DBK wird mit Bedauern zur Kenntnis genommen.
Der Verlag, der um Vernichtung eines Buches gebeten wurde, teilt mit, dass die Restbestände vernichtet wurden.
Betreffend die Zeitzeugengespräche wird von erfolgten Gesprächen berichtet, und es werden weitere Termine festgelegt.
Sitzung vom 14. März 2024
Bei den Eingängen zur Sitzung werden die Antworten auf mehrere Beschlüsse zur Kenntnis genommen:
- Zu Beschluss 1 vom 29.02.2024 teilt der Patmos-Verlag mit, dass alle noch vorhandenen Exemplare vernichtet wurden. Die Diözesanbibliothek wird das vorhandene Exemplar mit einem Sperrvermerk versehen und es wird nicht mehr ausleihbar sein. Die Kirchenmusikhochschule hat noch keine Rückmeldung gegeben. Die AK lobt die prompte Umsetzung.
- Beschluss 2 wurde mit Interesse von den Vorsitzenden der Bundesvereinigung der UAKen aufgenommen und an die jeweiligen UAKen weitergeleitet.
- Die Diözese hat auf Beschluss 3 hin ein ausführliches Antwortschreiben an die AK-DRS gerichtet und mitgeteilt, dass bereits ein Großteil der Voruntersuchungsakten digitalisiert sei. Das Anforderungsprofil der AK-DRS werde dabei beachtet und es gebe auch schon Möglichkeiten der Umsetzung, wie die Bearbeitung durch die Mitglieder im homeoffice geschehen soll.
Der Jahresbericht wird in korrigierter Form nochmals durchgesehen und nun zum Layout und Druck freigegeben. Außerdem wird eine Pressemitteilung genehmigt, die mit Versand des Berichtes an die Lokalredaktionen gehen soll.
Sitzung vom 29. Februar 2024
In dieser Sitzung wird auf die geplante Jahrestagung aller Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen (UAKen) im Oktober in Frankfurt hingewiesen, die unter Beteiligung der Betroffenenbeiräte und aller Mitglieder der UAKen als Fachtagung stattfinden soll.
Die AK-DRS beschließt, Stellung zu einem Buch zu nehmen, in dem ein in sexuellen Missbrauch verstrickter Diözesanpriester die göttliche Vater-Sohn-Beziehung in einer Weise interpretiert, die aus psychiatrischer Sicht problematisch mit Blick auf die religiöse Verbrämung seiner Taten ist. Sie richtet ein Schreiben an Herausgeber, Verlag und Diözesanbibliothek mit der Bitte um Vernichtung evtl. noch vorhandener Exemplare.
Da sich immer wieder die Notwendigkeit ergibt, sich diözesanübergreifend mit anderen UAKen zu Tätern auszutauschen, beschließt die AK-DRS einen Entwurf für Leitlinien zur Regelung eines solchen Austausches. Dieser Entwurf soll von den beiden Co-Vorsitzenden der Bundesvereinigung der UAK-Vorsitzenden vorgelegt werden.
Wegen der geplanten Digitalisierung der Voruntersuchungsakten drückt die AK ihr Befremden über das von der bischöflichen Verwaltung an den Tag gelegte Verhalten beim Vorgehen der Auftragsvergabe aus und beschließt, einen Brief an die Verantwortlichen zu richten.
Sitzung vom 25. Januar 2024
In der heutigen Sitzung geht es vorrangig um den Jahresbericht für das vergangene Geschäftsjahr. Wie im Vorjahr haben die Mitglieder einzelne Beiträge zu den geplanten Themen verfasst. Diese werden gemeinsam durchgesehen und besprochen.
Die Geschäftsführerin wird alle Teile zu einem Bericht zusammenfügen und den fertigen Entwurf zur Genehmigung an die AK-Mitglieder geben. Der Bericht soll im März erscheinen. Auch wenn aktuell kein Bischof in der Diözese amtiert, wird die Unabhängige Aufarbeitungskommission gemäß der gemeinsamen Erklärung sowohl an den Diözesanbischof, als auch die UBSKM berichten.
Statt an den Diözesanbischof wird der Bericht an den Diözesanadministrator der Diözese versandt werden.
Es werden außerdem Termine für weitere Zeitzeugengespräche festgelegt und die anstehende Auswertung der KsM- und Voruntersuchungsakten besprochen.
Der Betroffenenbeirat hat einen Jahresbericht veröffentlicht, der von den Betroffenenvertretern kurz erläutert und dann in der AK besprochen wird.
Sitzung vom 14. Dezember 2023
In der heutigen Sitzung werden wie üblich Zeitzeugengespräche besprochen und weitere terminiert. Der Jahresplan 2024 wird genehmigt und eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen (vgl. Beschlüsse). Weiterhin beschäftigt sich die AK mit der Frage der Nennung von Täternamen unter Beachtung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte. Außerdem wird eine Liste mit Themen diskutiert, zu denen später Empfehlungen an den Bischof erfolgen soll.
Heute ist Wolfgang Klose, Vizepräsident des ZdK Gast der AK. Er beschreibt mit kritischem Blick die Arbeit des ZdK bezüglich des Themas sexueller Missbrauch: Den langsamen Beginn auf dem Hintergrund des Missbrauchsskandals von 2010 und die Bitte um Unterstützung durch das ZdK nach der MHG-Studie durch die Deutschen Bischöfe. Diese Arbeit mündete schließlich im Synodalen Weg mit dem Gedanken, Machtstrukturen zu analysieren und so zu verändern, dass sie Missbrauch nicht weiter begünstigen. Er beschreibt die Arbeitsweise und stellt vorläufige Ergebnisse vor. Außerdem umreißt er, wie die Arbeit auch nach dem Ende der Synodalversammlungen weitergeht.
Auf großes Interesse der AK stößt der Änderungsvorschlag des Synodalen Weges zu §174 c StGB, der Missbrauch in seelsorgerischen Situationen als eigenen Tatbestand in diesen Paragrafen aufzunehmen anregt.
Sitzung vom 23. November 2023
In dieser Sitzung geht es um verschiedene aktuelle Fragen. So wird immer wieder an die AK herangetragen, ob und wieviel Nachfolger von Pfarrern in Gemeinden, in denen Missbrauch vorgefallen ist, von ihren schuldig gewordenen Vorgängern preisgeben dürfen. Hier gilt es, sowohl Persönlichkeitsrechte und Datenschutz als auch öffentliches Interesse und Bedürfnisse von Betroffenen und Gemeinde zu beachten.
Außerdem wird darüber gesprochen, wie es nach dem 2.12., der Emeritierung von Dr. Fürst als Diözesanbischof, weitergeht, sowohl was praktische Fragen wie IT-Ausstattung als auch für die AK als rechtlich verfasstes Gremium. In diesem Zusammenhang wird auch die künftige Planung für 2024 und der Jahresbericht besprochen sowie das weitere Vorgehen festgelegt.
Während drei Mitglieder als Vertreter des Betroffenenbeirats als Gäste in dieser Sitzung anwesend sind, wird die erste Thematik (Nennung von Tätern) diskutiert.
Ein Betroffener schildert, wie er das Vorgehen der Kirche wahrgenommen hat, als er den Täter gemeldet hatte. Seine Schilderung lässt die damalige emotionale Situation des Betroffenen für alle Teilnehmer der AK unmittelbar spür- und nachvollziehbar werden. Dass anscheinend niemanden interessierte, ob es weitere Betroffene gibt, empfindet er als beschämend. Darüber entsteht eine Diskussion, ob und wie man Betroffene ansprechen kann, sich zu melden, wenn ein Täter bei der Diözese bekannt wird. Hier sieht der Betroffenenbeirat konkreten Handlungsbedarf.
Dabei wird auch thematisiert, dass es Berater für „irritierte Systeme“ (= von Missbrauch betroffene Gemeinden) gibt, die bei aktuellen Fällen von der Diözese in die Gemeinden geschickt werden.
Nachdem der Betroffenenbeirat die Sitzung wieder verlassen hat, wird die Gliederung des Jahresberichtes festgelegt und Termine für weitere Zeitzeugengespräche besprochen.
Sitzung vom 26. Oktober 2023
Die heutige Sitzung ist gleichzeitig der Abschied von Diözesanbischof Dr. Gebhard Fürst, der zum 75. Geburtstag Papst Franziskus seinen Amtsverzicht angeboten hat. Die Kommission tagt darum heute in Präsenz im bischöflichen Sitzungssaal im Bischöflichen Ordinariat.
Thema der Sitzung ist vorrangig der Austausch zwischen AK und Bischof Dr. Fürst über die bisher geleistete Arbeit und ein Blick in die nahe Zukunft. Der Bischof lobt die fundierte Arbeit der AK und bekommt von der AK im Gegenzug Anerkennung für die Ermöglichung dieser Arbeit durch Bereitstellung benötigter Mittel. Auch lobt die AK die bischöfliche Gesetzgebung, die der AK Rechte sichert um diese Arbeit zu machen, z.B. Akteneinsicht in das Bischöfliche Geheimarchiv und Voruntersuchungsakten.
Bischof Dr. Fürst sichert zu, dass er in den verbleibenden Wochen seiner Amtszeit notwendige weitere Hilfen noch auf den Weg bringen wird, damit auch über die anstehende bischöfliche Sedisvakanz die Arbeit nahtlos weitergeführt werden kann.
Die AK fragt noch einmal nach den Hintergründen der Gründung der Kommission für sexuellen Missbrauch (KsM) vor 20 Jahren durch den Bischof. Er erzählt, wie ihn seine Mitarbeit in der Diözesanakademie vor der Zeit als Bischof und eine Tagung zu diesem Thema ihn schon vor seiner Zeit als Bischof für das Thema, besonders für die Opferperspektive sensibilisiert haben.
Einen Beschluss fasst die AK heute: Über einen kürzlich verstorbenen Täter hatte eine Zeitung einen lobenden Nachruf verfasst, der suggerierte, dieser habe sich freiwillig aus dem Priesterberuf zurückgezogen. Das Bischöfliche Ordinariat wird gebeten, klarzustellen, dass er vom Bischof in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde.
Sitzung vom 21. September 2023
Wesentlicher Inhalt dieser Sitzung ist ein Austausch mit drei Vertretern der Kommission sexueller Missbrauch (KsM) der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Diese ist ein weisungsunabhängiges Gremium mit Mitgliedern aus verschiedenen Fachbereichen. Sie beschäftigt sich mit aktuellen Vorwürfen gegen kirchliche Mitarbeiter und hat vorrangig zwei Aufgaben: Beratung des Bischofs über das weitere Vorgehen mit Beschuldigten und Betroffenen und Prüfen von Vorwürfen auf Plausibilität und Weiterleiten von Anträgen auf Anerkennungsleistungen des Leids an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA).
Abweichend von den DBK-Leitlinien in ihren verschiedenen Fassungen und der heutigen DBK-Interventionsordnung nehmen in Rottenburg-Stuttgart seit 2002 nicht Einzelpersonen (Missbrauchbeauftragte, Ansprechpersonen o.ä.) die Plausibilitätsprüfung von Missbrauchsvorwürfen vor und sprechen diesbezügliche Empfehlungen zum Umgang mit Betroffenen wie Beschuldigten aus, sondern immer die KsM. Weil die im Bischöflichen Ordinariat Personalverantwortlichen beratend an den Sitzungen der KsM teilnehmen, können Empfehlungen zum Umgang mit Beschuldigten i.d.R. auch zeitnah umgesetzt werden.
Weitere Themen der Sitzung sind die Terminfestlegung für die Sitzungen des 1. Halbjahres 2024 und die Vorbereitung der nächsten Sitzung, die noch einmal mit unserem Diözesanbischof Dr. Gebhard Fürst als Gast stattfinden wird.
Sitzung vom 17. August 2023
In der heutigen Sitzung muss sich die AK mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen. Es gibt immer wieder neue Fragen, die in diesem Zusammenhang entstehen und manchmal die Arbeit etwas ausbremsen, da sie erst geklärt werden müssen. Dabei geht es um Fragen wie Aufbewahrungsfristen von Tondokumenten, Einsichtsrechte in sensible Daten und Öffnen sensibler Daten auf privaten Medien.
Die AK nimmt mit Wohlwollen die seit 01.04.2023 geltende Ordnung zur Kontrolle und Begleitung von Tätern in der Diözese zur Kenntnis.
Für die anstehende Auswertung der Akten aus kirchenrechtlichen Voruntersuchungsverfahren wurden für die anstehende Aktenauswertung der Voruntersuchungs- und KsM-Akten insgesamt drei Hilfsmittel beschlossen: Es gibt 1. eine (gegenüber der Vorversion gekürzte) Excel-Tabelle zum Eintragen der erhobenen Befunde, 2. eine Erläuterungstabelle dazu und 3. ein Datenblatt mit Freitextfeldern. In die Excel-Tabelle und das Datenblatt werden Erkenntnisse zu Tätern, Betroffenen, institutionellem Umgang und Erkenntnissen über institutionelle Strukturen eingetragen.
Über das Zeitzeugengespräch mit Kardinal Kasper wird von den Interviewern berichtet. Weitere Zeitzeugengespräche stehen an und die Aktenauswertung aus Nachlässen verstorbener Personalverantwortlicher.
Sitzung vom 20. Juli 2023
In dieser Sitzung ist das Präventionsnetzwerk der Diözese als Gast anwesend. Insgesamt begrüßt die AK-DRS vier Vertreter und Vertreterinnen: die Leitung der Stabsstelle Prävention und je eine/n Verantwortliche/n von Diözesancaritasverband, BDKJ und von der Schulstiftung.
Die AK und ihre Gäste tauschen sich aus, wie Erkenntnisse aus der Arbeit der AK in die Prävention einfließen können und umgekehrt, welche Erwartungen von Seiten der Präventionsvertreter an die AK gestellt werden. Eine Forderung ist dabei, dass in der Ausbildung von Priestern, Lehrern, Erziehern und weiteren Berufsgruppen, die mit Jugendlichen arbeiten, das Thema Missbrauch thematisiert werde und die AK dies entsprechend fordern müsse.
Insgesamt ist es ein sehr konstruktiver Ideenaustausch, da die verschiedenen Verbandsvertreter ihren je unterschiedlichen Blickwinkel mitbringen.
Außerdem wird besprochen, wie man mit Täternamen umgeht, ob und auf welcher rechtlichen Grundlage diese genannt werden dürfen.
Die Handakten aus Nachlässen verstorbener Personalreferenten sind mittlerweile fast komplett ausgewertet und die Erkenntnisse werden in den nächsten Bericht einfließen.
Seit der letzten Sitzung haben drei Zeitzeugengespräche stattgefunden, über die die jeweiligen Interviewer berichten. Weitere Gespräche stehen an und werden terminiert und vorbereitet.
Die AK-DRS verabschiedet die neue Fassung ihres Arbeitsplanes.
Sitzung vom 18. Juli 2023
Klausurtagung in Präsenz am 18. Juli 2023
In einer halbtägigen Veranstaltung tagt die Kommission in einem Sitzungssaal des Bischöflichen Ordinariates.
Tagesordnungspunkte sind die Verabschiedung der bisherigen Betroffenenvertreterin Helena Schwarz und der Geschäftsführerin Dr. Ursula Tschichoflos. Der Betroffenenbeirat hat zwei Vertreter in die AK gewählt, Hrn. Sebastian Weh und Hrn. Dr. Winter. Dadurch scheidet Fr. Helena Schwarz als vorläufig vom Diözesanbischof berufene Betroffenenvertreterin aus. Fr. Dr. Tschichoflos hat eine andere Tätigkeit im BO angetreten und verließ die 50% Stelle als Geschäftsführerin AK bereits im April.
Außerdem dient die Präsenzveranstaltung einem Resümee der bisherigen Arbeit und einem Blick in die künftige Arbeit. Besonders wird der Blick auf die zeitraubende Aktenauswertung der verschiedenen Bestände gerichtet und wie diese vereinfacht werden kann.
Für die Zukunft sollen die Auswertungskriterien vereinfacht und zusätzliche Arbeitsmaterialien erstellt werden. Außerdem reflektiert die AK-DRS nochmal ihren Auftrag laut §6 der Satzung (Erhebung von Zahlen, Analyse von Strukturen und Umgang der Kirche mit Tätern und Betroffenen) sowie die daraus folgenden Empfehlungen. Der Rückblick ergibt, dass der Jahresplan 2022 komplett abgearbeitet werden konnte. Für das aktuelle Jahr wird dies voraussichtlich ebenso sein. Die anstehenden Arbeiten sollen in den Arbeitsplan 2024 gefasst werden.
Auch wird ein Blick auf den künftigen Jahresbericht 2023 und mögliche Zwischenergebnisse geworfen.
Sitzung vom 22. Juni 2023
Ein Thema dieser Sitzung ist die aktuell in den Medien sehr präsente, aus Sicht der Aufarbeitungskommission möglicherweise beispielhafte Entscheidung des Landgerichtes Köln über eine Entschädigungssumme von 300.000 € an einen Betroffenen.
Die Aktenauswertung und Zeitzeugengespräche werden weitergeführt. Dabei entsteht die Überlegung, ob man auch reuige Täter als Zeitzeugen interviewen sollte. Es wird vorerst kein Beschluss dazu gefasst, da noch wichtige Zeitzeugen ausstehen und das Thema sehr heikel erscheint.
Als nächster Schritt ist außerdem die Auswertung des zusammengetragenen Materials aus den Akten im Bischofshaus geplant.
Sitzung vom 25. Mai 2023
Zu Beginn der Sitzung geht es um datenschutzrechtliche Formalia bezüglich Akteneinsicht, DSGVO, Digitalisierung von Akten usw. und auch um die Frage, wie weit der Datenschutz die Arbeit der Kommission einschränkt oder nicht.
Die Sichtung der Akten im Bischofshaus wurde abgeschlossen, und die Auswertung soll beginnen. Dabei sollen auch aktuelle Beschuldigtenakten der Kommission sexueller Missbrauch mit einbezogen werden.
Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob die Aufarbeitungskommission sich auch mit beschuldigten Laien (Ehrenamtliche, Ordensleute, Erzieher usw.) auseinandersetzen soll.
Eine Anfrage des Bundesvorstandes der UAKs, ob eine Schlichtungsstelle benötigt wird, falls Streit innerhalb der Kommissin entsteht, wird diskutiert.
Sitzung vom 26. April 2023
An dieser Sitzung nehmen drei Vertreter des Priesterrates der Diözese teil. Es entsteht ein reger Austausch zum Thema sexueller Missbrauch. Dabei geht es z. B. um die Unsicherheit der Priester, wie man mit Mitbrüdern umgehen solle, die auffällig werden. Auch wird thematisiert, dass in der Priesterausbildung die eigene Sexualität und der Umgang mit solchen Themen sehr wichtig ist.
Priesterrat und Aufarbeitungskommission möchten gerne künftig in einem regelmäßigen Austausch bleiben. Ein Betroffenenvertreter der Aufarbeitungskommission wird eingeladen, einmal an einer Priesterratssitzung teilzunehmen, um für das Thema weiter zu sensibilisieren.
Weitere Themen der Sitzung sind die fortlaufende Arbeit mit Zeitzeugengesprächen und Aktenauswertungen, künftige Termine und die Reaktionen auf den im Vormonat veröffentlichen Jahresbericht 2022, der überwiegend positiv bewertet wird, aber auch kritische Stimmen hervorgerufen hat.
Sitzung vom 16. März 2023
Zur Musterordnung für die UAKs finden Beratungen statt. Über die verschiedenen Jahresberichte anderer UAKs und über die bisher überwiegend positiven Reaktionen auf den Versand des Jahresberichts 2022 wird gesprochen. Auch wird über weitere Zeitzeugengespräche berichtet.
Außerdem wird der Vorschlag der DBK, einen Expertenrat einzusetzen, diskutiert. Er wird von der Mehrzahl der bisher eingegangenen Stellungnahmen der UAKs eher als negativ empfunden, weil er als Kritik verstanden werden kann. Die AK-DRS schließt sich dieser Haltung nicht an, sondern versteht diesen als Mittel zur Qualitätssicherung. Eine entsprechende Stellungnahme wird beschlossen und weitergeleitet.
Eine Diskussion gibt es auch zum Thema Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA): Die Bearbeitungszeiten liegen hier bei ca. 3 Monaten, und es gibt seit 1.3.2023 eine Widerspruchsmöglichkeit. Die AK-DRS fasst einen Beschluss dazu, den der Generalvikar der Diözese Rottenburg-Stuttgart an die DBK weiterleitet.
Für etwa eine Stunde ist der Sprecher des Diözesanrates als Gast zugeschaltet. Die AK-DRS tauscht sich mit ihm über gegenseitige Erwartungen aus und bespricht das Thema Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, insbesondere auch den vorgelegten Jahresbericht.
Beide gefassten Beschlüsse finden sich auf dieser Homepage unter "Beschlüsse der Aufarbeitungskommission".
Sitzung vom 9. Februar 2023
Wesentlicher Punkt dieser Sitzung ist die Endredaktion des Jahresberichtes. Dieser war aus den Beiträgen der einzelnen Mitglieder zusammengestellt worden und wird nun gemeinsam besprochen. Außerdem wird besprochen, in welcher Form (Print, digital, Download usw.) die Veröffentlichung vorgenommen werden soll und wer ein Exemplar bekommen wird.
Die Zeitzeugengespräche sind fortgeführt worden, ebenso die Aktenauswertungen. Einzelne Fälle werden besprochen und neue Erkenntnisse ausgetauscht. Alle Mitglieder sind sich einig, dass diese Arbeit sinnvoll ist und weiter fortgeführt wird.
Der Haushalt für die AK-DRS wurde zum Jahresanfang zwischen der Geschäftsführung und dem Bischöflichen Ordinariat abgestimmt und genehmigt.
Die "Denkanstöße" der UAK Eichstätt sind zwischenzeitlich mit einer Stellungnahme der AK-DRS beantwortet worden.
Sitzung vom 19. Januar 2023
Die Geschäftsführung hat ihre Arbeit am 15.12.2022 aufgenommen. Das Budget für das aktuelle Jahr wurde entsprechend so festgelegt, dass die Kommission sinnvoll arbeiten kann. Erreichbarkeiten der Geschäftsführerinnen sind auf der Homepage eingestellt.
Es finden weiter Zeitzeugengesprächen statt, die über den Umgang mit Tätern in der Vergangenheit Aufschluss geben. Außerdem sind 195 Personalakten nach dem D-O-R-T-Prinzip ausgewertet. Weitere Akten sind in Bearbeitung.
Der Jahresbericht 2022 ist inhaltlich genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Die Denkanstöße der UAK Eichstätt wurden kommentiert und beantwortet.
Sitzung vom 15. Dezember 2022
Die neue Geschäftsführung, die an diesem Tag ihre Arbeit aufnimmt, wird begrüßt. Die Stelle teilen sich Frau Dr. iur. Ursula Tschichoflos und Frau Lic. iur. can. Anne Kunz zu je 50 %.
Es wird bekanntgegeben, dass der Betroffenenbeirat zwei Vertreter für die Aufarbeitungskommission gewählt hat: Herrn Sebastian Weh und Herrn Reinhard Winter.
Einzelne Kommissionsmitglieder berichten von Zeitzeugengesprächen mit ehemaligen Personalverantwortlichen und Pfarrern von betroffenen Pfarreien. Außerdem werden die Ergebnisse aus dem bisherigen Aktenstudium der Personal- und Handakten präsentiert. Da diese Arbeit teils sehr ergiebig ist, soll sie fortgesetzt werden.
Die Jahresplanung für 2022 wird von den Kommissionsmitgliedern als im Wesentlichen erfüllt gewertet; es folgt die Vorstellung der Jahresplanung für 2023.
Sitzung vom 17. November 2022
Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die Aufarbeitungskommission mit der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle der Geschäftsführung bzw. wissenschaftlichen Assistenz, da am Tag vor der Sitzung Bewerbungsgespräche stattfanden. Es erfolgt eine ausführliche Personaldiskussion und Festlegung.
Die Kommission befasst sich erstmals eingehender mit schriftlich vorgelegten "Denkanstößen" der UAK Eichstätt. Es zeigt sich, dass hierzu vertiefter Diskussionsbedarf besteht. Die weitere Besprechung soll in der Januar-Sitzung der Aufarbeitungskommission erfolgen.
Die Kommission begrüßt grundsätzlich die Erarbeitung eines bischöflichen Gesetzes zur Täterbegleitung, wird sich aber aufgrund ihres spezifischen Auftrags zunächst inhaltlich nicht dazu positionieren.
Über die voranschreitende Sichtung der Priesterpersonalakten wurde berichtet.
Sitzung vom 13. Oktober 2022
Nach einem Rückblick auf eine Tagung zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch in Bad Schussenried am 5. und 6. Oktober 2022 wird der Entwurf eines bischöflichen Gesetzes zum Umgang mit Tätern besprochen. Die Aufarbeitungskommission wird sich damit bei ihrer nächsten Sitzung näher beschäftigen. Sie beschließt aber bereits jetzt einstimmig die Aufforderung an das Bischöfliche Ordinariat, den Betroffenenbeirat der Diözese in die Erarbeitung der Ordnung einzubeziehen.
Schwerpunkt der Sitzung ist eine erste Begegnung der Aufarbeitungskommission mit den Mitgliedern des Betroffenenbeirats der Diözese. Nach einer kurzen Vorstellung aller Anwesenden berichtet die Aufarbeitungskommission von ihrer Struktur, ihren Aufgaben und ihrer Arbeit und der Betroffenenbeirat von seiner bisherigen Tätigkeit. Die Aufarbeitungskommission sagt eine Unterstützung des Betroffenenbeirats in seiner Arbeit zu. Es werden jährliche Treffen der beiden Gremien in Aussicht genommen. Zudem unterstützt die Aufarbeitungskommission einstimmig den Betroffenenbeirat in seiner Forderung, dass seine Mitglieder eine adäquate Aufwandsentschädigung im Sinne der Gemeinsamen Erklärung in gleicher Höhe wie die Mitglieder der Aufarbeitungskommission erhalten. Diese Aufwandsentschädigung sollte ab der Konstituierung ausgezahlt werden.
Abschließend lässt sich die Aufarbeitungskommission von einem Zeitzeugengespräch mit dem ehemaligen Leiter der Hauptabteilung Pastorales Personal, Domkapitular Paul Hildebrand, berichten.
Sitzung vom 22. September 2022
Die Aufarbeitungskommission nimmt einen Bericht von der Tagung der Vorsitzenden der Aufarbeitungskommissionen mit Bischof Dr. Ackermann am 19.09.2022 in Köln entgegen, bei der es auch um noch ungeklärte Fragen der Kommissionsarbeit ging, darunter die Rechtsverbindlichkeit der Gemeinsamen Erklärung, die Frage, ob Betroffene Vorsitzende der Kommissionen sein können, die Art und Weise der Klärung von Vorwürfen gegen Kommissionsmitglieder und Datenschutzfragen im Hinblick auf den Zugang zu ungeschwärzten Akten.
Die Aufarbeitungskommission sieht die bislang gegebene, uneingeschränkte Akteneinsicht und damit die Arbeit mit ungeschwärzten Akten als eine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung ihrer Aufgabe an. Sie geht davon aus, dass es auch zukünftig keine Form der Zugangsbeschränkung oder Aktenschwärzung geben wird. Diese wäre für sie ohnehin inakzeptabel.
Die Aufarbeitungskommission möchte eine Haftungsfreistellung für Fälle grober oder leichter Fahrlässigkeit seitens der Diözese erreichen, wie dies in der Diözese Trier für die dortige Kommission bereits vorliegt.
Die Aufarbeitungskommission wünscht einen regelmäßigen Austausch mit dem neuen Betroffenenbeirat der Diözese. Zu diesem Zweck wird es in der nächsten Sitzung der Kommission ein gegenseitiges Kennenlernen geben. Die Betroffenenvertreter in der Aufarbeitungskommission werden zukünftig dem Betroffenenbeirat anhand von Protokollzusammenfassungen von der Arbeit der Aufarbeitungskommission berichten, die sie zuvor mit den Vorsitzenden der Aufarbeitungskommission abgestimmt haben.
Die Aufarbeitungskommission lässt sich ausführlich von einem Zeitzeugengespräch mit dem ehemaligen Personalreferenten der Diözese, Prälat Franz Glaser, berichten.
Bereits vor der Sitzung hatte Bischof Dr. Gebhard Fürst den beiden Vorsitzenden der Aufarbeitungskommission im Rahmen eines Pressetermins am 7. September 2022 eine Zusammenstellung über den Stand der Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs durch die Kommission sexueller Missbrauch (KsM) übergeben, die die Aufarbeitungskommission zum Gegenstand ihrer Untersuchungen machen wird.
Sitzung vom 25. August 2022
Die Aufarbeitungskommission lässt sich über die Konstituierung des Betroffenenbeirats der Diözese informieren. Sie wünscht ein gegenseitiges Kennenlernen und bietet dem Betroffenenbeirat dazu eine gemeinsame Sitzung an. Erste Erfahrungen aus der Aktenauswertung werden ausgetauscht, die weitere Vorgehensweise wird technisch besprochen und festgelegt. Die Aufarbeitungskommission möchte auch die im Bischofshaus befindlichen Akten sichten und wird dafür auf den Bischof zugehen. Die Akten der Kommission sexueller Missbrauch (KsM) sollen zur Einsichtnahme komplett digitalisiert werden. Dafür soll in Absprache mit der KsM ein Lastenheft erstellt werden.
Sitzung vom 21. Juli 2022
Durch Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung wurden der in der letzten Sitzung finalisierte Arbeitsplan und die Art und Weise der Aktenauswertung unter Berücksichtigung von Korrekturen angenommen.
Die Aufarbeitungskommission bespricht die Frage, welche weiteren Zeitzeugen in Frage kommen, sowie Art und Umfang des Aktenstudiums. Bezüglich der Personalakten werden solche ausgeschieden, die bereits im Rahmen der MHG-Studie geprüft wurden, das sind solche von Klerikern, die zum Stichjahr 2000 im Dienst der Diözese standen bzw. gestanden hatten und noch lebten, oder jüngere. Von älteren Personalakten sollen entsprechend einem in der psychiatriehistorischen Forschung bewährten Prinzip solche von Klerikern mit Nachnamen beginnend mit D, O, R oder T ausgewertet werden. Die Akten der Kommission sexueller Missbrauch sollen komplett ausgewertet werden, sei es durch die Aufarbeitungskommission selber oder Hilfspersonen, was zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll. Auch das Geheimarchiv des Bischofs soll ausgewertet werden.
Zudem nimmt die Aufarbeitungskommission zum in der Konsultationsphase befindlichen Entwurf der Novellierung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes Stellung. Sie begrüßt, dass in der Charakterisierung des Propriums kirchlicher Einrichtungen auch die Prävention von sexueller Gewalt enthalten ist, bittet die zuständigen Gremien aber gleichwohl um folgende Änderung bzw. Ergänzung des Entwurfs mit Stand vom 6.5.2022:
Art. 4 b Satz 2: Die Prävention gegen jede Form von Gewalt ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit. Insbesondere sexualisierte Gewalt ist aufs schärfste zu verurteilen und kann unter keinen Umständen geduldet werden. Prävention von jeglicher Form von Gewalt ist eine zentrale Aufgabe von Kirche, gerade auch in ihren Einrichtungen.
Begründung: Prävention muss sich gegen jede Form von Gewalt, nicht nur sexualisierte Gewalt, richten. Der weitere Satz ist fast identisch aus dem Entwurf der Bischöflichen Erläuterungen zur Grundordnung des kirchlichen Dienstes mit Stand vom 27.5.2022 entnommen und sollte nach Auffassung der Aufarbeitungskommission eher - insbesondere auch wegen der Außenwirkung - in der Grundordnung des kirchlichen Dienstes selbst enthalten sein.
Sitzung vom 30. Juni 2022
Die Aufarbeitungskommission bespricht ein durchgeführtes Zeitzeugengespräch, bereitet weitere Gespräche mit früheren Personalverantwortlichen vor und erarbeitet Kriterien zur Aktenauswertung, die anhand eines Beispielfalles validiert werden. Die Arbeitsplanung der Aufarbeitungskommission wird finalisiert und verabschiedet. Auch erfolgt die Sitzungsplanung für das zweite Halbjahr.
Sitzung vom 12. Mai 2022
Die Aufarbeitungskommission nimmt die Ergebnisse des Arbeitstreffens der bundesweiten Kommissionsvorsitzenden am 29./30. April 2022 in Fulda zur Kenntnis und diskutiert vor diesem Hintergrund Fragen ihrer Ausstattung. Verschiedene Zeitzeugeninterviews, die in naher Zukunft geführt werden sollen, werden zeitlich geplant.
Sitzung vom 6. Mai 2022
Die Aufarbeitungskommission lässt sich durch die Leiterin des Diözesanarchivs und die Leiterin der Zentralregistratur des Bischöflichen Ordinariats den Aufbau der Personalakten der Priester sowie deren Archivierung und Erschließung erläutern. Sie besichtigt die Archivräume und das bischöfliche Geheimarchiv mit seinen relevanten Aktenbeständen.
Sitzung vom 7. April 2022
Nach einigen technischen Fragen liegt der Schwerpunkt der Sitzung auf einem Bericht über die Vorermittlungen im Rahmen von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch diözesane Mitarbeiter/innen. Die bestellte Vorermittlungsführerin Melanie Weber berichtet hierzu ausführlich, ergänzt durch Friedolf Lappen. Beide gehen auch auf konkrete Rückfragen der Kommissionsmitglieder ein und legen die Abläufe dar, wenn Vorwürfe normalerweise bei der Kommission sexueller Missbrauch erhoben werden. Im Anschluss stellt die Kommission konzeptionelle Überlegungen hinsichtlich des anstehenden Aktenstudiums an, die am 6. Mai 2022 in einer Präsenzsitzung und Gesprächen mit der Archivverwaltung des Bischöflichen Ordinariates vertieft werden sollen.
Sitzung vom 10. März 2022
Abgesehen von verschiedenen Berichten, technischen Fragen und Detailklärungen zum Arbeitsplan lässt sich die Aufarbeitungskommission durch die Leiterin der diözesanen Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz, Sabine Hesse, deren Tätigkeit ausführlich vorstellen. Anhand konkreter Rückfragen wurde die Arbeit noch näher erläutert.
Die Aufarbeitungskommission appelliert an das Bischöfliche Ordinariat, ausreichend Ressourcen fur die Präventionsarbeit vor Ort (Stellenanteile, Finanzen), z. B. für die Hilfe bei der Aufstellung der Schutzkonzepte und deren Bewertung, und die systematische Erfassung der Präventionsaktivitäten aller Träger in der Diözese (gegebenenfalls extern) und deren Beratung bereitzustellen.
Sitzung vom 10. Februar 2022
- Die Kommission strebt zur Betonung ihrer Unabhängigkeit den Entwurf eines eigenen Briefkopfes und einer eigenen Homepage unter eigener Domain an.
- Die Kommission versteht sich als direkter Ansprechpartner für Personen, die der Ansicht sind, zur Arbeit der Kommission etwas beitragen zu können.
- Ein erstes Zeitzeugeninterview mit einem Pfarrer, der von sich aus Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch seitens seines Amtsvorgängers in den 60er-Jahren geschildert hatte, wird in Aussicht genommen.
- Die Vorsitzende der Kommission sexueller Missbrauch der Diözese Rottenburg-Stuttgart (KsM), Dr. Monika Stolz, berichtet über Geschichte, Zusammensetzung, Selbstverständnis und Arbeitsweise der KsM und antwortet eingehend auf Nachfragen. Die KsM berät Bischof Dr. Gebhard Fürst im Umgang mit einzelnen Fällen sexuellen Missbrauchs, möchte aber, wo immer möglich, auch die Aufarbeitungskommission in ihrer Arbeit unterstützen. Sie wird dazu auch Einzelfälle benennen, die aus ihrer Sicht besonders aufschlussreich für eine Aufarbeitung sein könnten. Die Aufarbeitungskommission strebt einen weiteren Gesprächstermin mit der KsM zur Intensivierung des Austauschs an.
Sitzung vom 20. Januar 2022
- Die Kommission nimmt die Presseberichterstattung über ihre Konstituierung zur Kenntnis.
- Letzte Detailabsprachen bezüglich des Statuts werden zwischen Bischof Dr. Gebhard Fürst und der Kommission getroffen. Das Statut wird daraufhin beschlossen und nun promulgiert werden. Alle Kommissionsmitglieder werden es unterzeichnen, um damit die darin enthaltene Verschwiegenheitsverpflichtung zu übernehmen.
- Die Geschäftsordnung wird eingehend beraten, überabeitet und beschlossen.
- Der Arbeitsplan der Kommission wird beraten. Dieser soll grob umfassen:
- 2022: quantitative Bestandsaufnahme
- 2023: administrativer Umgang und Strukturen
- 2024: Empfehlungen und Bericht
Zunächst soll es um eine Bestandsaufnahme der bisherigen Aktivitäten, üblichen Prozeduren und Vorgehensweisen gehen. Frühere Vorgänge sind dabei kontextuell an den zum betreffenden Zeitpunkt jeweils gültigen Normen zu bemessen. Es kann selbstverständlich nicht davon ausgegangen werden, dass der heutige Stand fehlerfrei ist. Die Reihenfolge, sich erst mit den heutigen Standards und Vorgehensweisen zu beschäftigen und dann mit administrativen und strukturellen Vorgehensweisen der Vergangenheit, wird allgemein akzeptiert. Die Kommissionsmitglieder stimmen überein, dass erst im Jahr 2023 eine tiefere Analyse administrativer und struktureller Vorgänge und Fehler erfolgen kann, wobei beide Aspekte nicht scharf zu trennen sind. Teilweise soll die Arbeit innerhalb der Kommission in Zweier-Gruppen erfolgen. Der Zeitpunkt, bis zu dem zurückgegangen wird, muss noch genauer bestimmt werden. Nach der Gemeinsamen Erklärung des UBSKM und der DBK sollen die Kommissionen von dem bereits erhobenen Stand der Aufarbeitung ausgehen. Zeitzeugeninterviews sollen möglichst zeitnah erfolgen, jedenfalls soweit die Zeitzeugen in einem fortgeschrittenen Alter sind. - Die Kommission wünscht eine hauptamtliche Geschäftsführung auf Referentenniveau mit akademischem Abschluss als Geschichtswissenschaftler*in, Soziolog*in, Theolog*in, Politikwissenschaftler*in, Jurist*in, Psycholog*in oder verwandter Qualifikation. Eine Ausschreibung der Stelle soll möglichst zum Herbst hin erfolgen.
- Die Kommission berät über ihre technische Ausstattung.
- Die Kommission wird normalerweise einmal im Monat tagen.
- Im Rahmen der Vorbereitung der Konstituierung eines diözesanen Betroffenenbeirats ist das Schreiben zur Einladung zur Bewerbung dafür an die Betroffenen entgegen dem Rat und Angebot der Vertreter der Betroffenen in der Aufarbeitungskommission ohne deren redaktionelle Überarbeitung versandt worden. Das Schreiben stieß auf unterschiedliche Resonanz, hat aber zahlreiche Bewerbungen nach sich gezogen.
Die Kommissionsmitglieder stellen einstimmig fest: Die Aufarbeitungskommission hätte erwartet, dass Betroffenenvertreter bei der Erarbeitung des Bischofsschreibens an Betroffene zur Konstituierung eines Betroffenenbeirats einbezogen worden wären.
Konstituierende Sitzung vom 15. Dezember 2021
- Die Kommission konstituiert sich und nimmt eine gleichberechtigte Doppelspitze in Aussicht. Hierfür kandidieren Prof. Dr. Jörg Eisele und Thomas Halder und werden gewählt. Sie werden die Sitzungen abwechselnd leiten. Die Konstituierung wird öffentlich bekannt gemacht.
- Das Statut wird eingehend beraten und überarbeitet.